Gut zu wissen
Wann muss ich zum Pickerl (§57a)?
Bei PKWs gilt die 3-2-1 Regelung: Die erste Begutachtung ist 3 Jahre nach Erstanmeldung fällig, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Der Toleranzzeitraum beträgt 1 Monat vor und 4 Monate nach dem auf der Plakette gestanzten Monat.
Ab wann gilt in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht?
Vom 1. November bis 15. April dürfen PKW bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur betrieben werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Wir empfehlen einen rechtzeitigen Wechsel im Oktober.
Was tun, wenn die Motorkontrollleuchte leuchtet?
Leuchtet sie gelb/orange, sollten Sie zeitnah unsere Werkstatt zur Diagnose aufsuchen. Blinkt sie oder leuchtet sie rot, stellen Sie das Fahrzeug umgehend an einem sicheren Ort ab und rufen Sie uns an, um schwere Motorschäden zu vermeiden.